Artikel 1 Sicherheitsabstand: Sicherheitsabstand von Geräten ohne Stromausfall, spezifizierter Abstand: 10 kV und darunter: 0,7 m, 35 kV - 1,0 m, 110 kV - 1,5 m, 220 kV - 3,0 m, 500 kV - 5,0 m. Die Sicherheitsabstandsregel bezieht sich auf den Zustand des Entfernens der Gerätesperre und unter Berücksichtigung des normalen Tätigkeitsbereichs des Personals bei der Arbeit. Wenn der Abstand zwischen dem Arbeitspersonal und dem unter Spannung stehenden Teil den oben genannten Wert beibehalten kann, darf unter der Bedingung gearbeitet werden, dass das unter Spannung stehende Gerät keinen Stromausfall aufweist. In der Eisentür auf der Rückseite des Schaltschranks des Hochspannungsverteilers befindet sich keine Netzbarriere. Nach dem Öffnen der Eisentür ist auch der hier angegebene Abstand einzuhalten. Dieser Sicherheitsabstand wird nicht nur vom Entladungsabstand berücksichtigt, noch ist er der "Mindestsicherheitsabstand", sondern ein Wert, der unter Berücksichtigung bestimmter Unfälle und Sicherheitsgrade ermittelt wird. Artikel 2 Sicherheitsabstand: Der Sicherheitsabstand zwischen dem normalen Tätigkeitsbereich des Arbeitspersonals und der unter Spannung stehenden Ausrüstung unter Berücksichtigung der maximalen Raumposition der Tätigkeiten des Arbeitspersonals während der normalen Arbeit und dem Sicherheitsabstand, der für die unter Spannung stehende Ausrüstung eingehalten werden muss. Spezifizierter Abstand: 10 kV und weniger als 0,4 m, 35 kV, 0,6 m, 110 kV - 1,5 m, 220 kV - 3,0 m, 500 kV - 5,0 m. Wenn der Sicherheitsabstand des stromführenden Leiters kleiner als der oben angegebene Wert ist, muss der stromführende Teil abgeschnitten werden. Wenn der Sicherheitsabstand größer als die oben genannten Werte und kleiner als der erste Sicherheitsabstand ist, sollte eine feste und zuverlässige Barriere zwischen dem Arbeitsplatz und dem stromführenden Teil installiert werden, damit die Arbeiten ohne Stromausfall ausgeführt werden können. Befindet sich der stromführende Leiter jedoch hinter oder auf beiden Seiten des Wartungspersonals, sollte die stromführende Ausrüstung ebenfalls abgeschnitten werden, auch wenn sie größer als der erste Sicherheitsabstand ist. Artikel 3 Sicherheitsabstand: Der Sicherheitsabstand zwischen der Person und dem geladenen Körper, wenn das Erdpotential unter Spannung steht. Spezifizierter Abstand: 10 kV und darunter: 0,4 m; 35 kV: 0,6 m; 110 kV: 1,0 m; 220 kV: 1,8 m; 500 kV: 3,6 m. Wenn der Sicherheitsabstand zwischen der Person und dem unter Spannung stehenden Gerät aufgrund der begrenzten Gerätebedingungen die Anforderung von 1,8 m nicht erfüllen kann, kann der Mindestsicherheitsabstand von 1,6 m verwendet werden, wenn der unter Spannung stehende Betrieb von 220-kV-Geräten mit Erdpotential ausgeführt wird. Vor dem Betrieb müssen vor dem Betrieb zuverlässige Maßnahmen ergriffen und von der verantwortlichen Unternehmensleitung genehmigt werden. Andernfalls ist es nicht geeignet, einen Live-Betrieb mit Erdpotential durchzuführen. Bitte beachten Sie, dass die Abstandswerte von 110 kV, 220 kV und 500 kV im Sicherheitsabstand von Artikel 1 und Artikel 2 gleich sind. Die Abstandswerte von 10 kV und darunter und 35 kV im zweiten und dritten Sicherheitsabstand sind gleich.